Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, durch IKT-Hard- und Software Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Bis zu 40.000 Euro Förderung in Bayern!
Sonderprogramm Landwirtschaft Digital startet wieder.
Digitale Hacktechnik, Sensoren im Pflanzenbau und Sensoren für den Stall – ab sofort können bayerische Landwirte wieder Anträge für das Förderprogramm BaySL Digital einreichen.
Wo können Landwirte in Bayern Förderanträge für digitale Technologien stellen?
-> interessierte Landwirte können sich direkt an die BaySL Digital Hotline 0871/95224658 wenden oder an das BaySL - Digital-Postfach: baysldigital@stmelf.bayern.de
Welche Maschinen und Technologien sind im Förderkatalog?
Sensoren und digitale Steuerungstechniken im Pflanzenbau
Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik
Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und Verbesserung des Tierwohls
Mit der Investitionsförderung können sie sich im Zeitraum vom 11.01.2021 bis 31.12.2024 umwelt- und ressourcenschonende Technik fördern lassen.
Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen.
Folgende Technik ist förderfähig:
A. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
A.1 Düngerausbringung
A.2 Mechanische Unkrautbekämpfung
A.3 Pflanzenschutz (JKI-Prüfung erforderlich)
B. Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit (mobilen) Kleinanlagen
C. Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern
Hier finden Sie weitere Informationen, sowie die nächsten Einreichungsfristen für die Anträge:
Für automatische Reifendruckregelanlagen kann jetzt seit dem 20.06.2021 wieder ein Zuschuss von 30 Prozent beantragt werden!
Das teilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit. Seit dem 23.6. ist die Förderung von automatischen Reifendruckregelanlagen aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz wieder möglich.
Allerdings wurden die technischen Anforderungen verschärft: Die Reifendruckregelanlage muss alle Achsen des Fahrzeugs erfassen. Bisher hatte eine Nachrüstung an der Hinterachse genügt. Maschinengemeinschaften und Lohnunternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Aktuell haben in Deutschland ca. 12.000 Landwirte Reifendruckanlagen am Traktor nachgerüstet. Die häufigsten Gründe für eine
Investition in solch eine Technologie sind das Ziel der Bodenschonung, Ertragssteigerung, Einsparungen von Treibstoff und natürlich die Verlängerung der Reifenlebensdauer.
Um diese Zahlen zu steigern und auch kleineren Betrieben eine Investition zu ermöglichen gibt es ab 1. November 2020
auch für deutsche Landwirte eine Investitionsförderung für automatische Reifendruckregelanlagen.
Ähnlich wie die bereits seit längerem verfügbare Förderung in Österreich werden in Deutschland bis zu 30 % der Investitionssumme gefördert.
Die Förderung stammt aus dem Bundes- Energieeffizienzprogramm, um CO2– einzusparen.
Landwirte sind eingeladen Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn zu stellen.
Die BLE bietet auf Ihrer Internetseite www.ble.de mit der Einzelmaßnahme „Förderung der Energieeffizienz und CO2– Einsparung in der Landwirtschaft“ den Zugang zum Antragsformular an.
Weitere Informationen bietet die BLE mit der Telefonnummer: 0228 6845 2934 an.
GreenSeeker
Eine effiziente Düngerausbringung mit Stickstoffsensoren wird im Rahmen des BaySLDigital mit 40 % des Investitionsvolumens gefördert. Informieren Sie sich jetzt über den Einsatz des GreenSeekers auf Ihrem Betrieb.
Auch in Baden Württemberg haben Sie die Möglichkeit auf eine Förderung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Verschieberahmen
Auch der Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte zur mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfung wird mit einer Investitionsförderung von 40 % unterstützt
Förderung von Drohnen mit Wärmebildkamera in 2022 erneut möglich
Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung gefördert. Die Vergabe erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die in 2021 insgesamt 722 fristwahrende Anträge bearbeitet hat. Die Förderung wird in 2022 fortgesetzt, zunächst in NRW, wie Markus Diekhoff, umwelt- und jagdpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion erklärte. Die zur Förderung in NRW bereitstehenden Mittel betragen dieses Jahr 100.000 Euro.
Derzeit liegen noch keine genauen Details zum diesjährigen Förderprozedere vor. Möglicherweise wird dieser am Ablauf des letzten Jahres ausgerichtet, den wir an dieser Stelle wiedergeben.
ACHTUNG: Anträge auf Förderung auch in Bayern kann absofort, aber bis spätestens 01.September 2022 gestellt werden.
Gefördert werden Drohnen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera
- Mindestflugzeit von 20 Minuten
- Home-Return-Funktion
Es gibt keinerlei Einschränkungen bei der Förderung von Zubehör für die Drohne.
Drohnen dieser Art bekommen Sie auch bei uns! Sprechen Sie uns einfach an.
Verantwortlich für die Vergabe ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.