Ihre Fördermöglichkeiten in Deutschland


Digitalbonus Bayern

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, durch IKT-Hard- und Software Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

 

 

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

BaySLDigital

Bis zu 40.000 Euro Förderung in Bayern!
Sonderprogramm Landwirtschaft Digital startet wieder.

Digitale Hacktechnik, Sensoren im Pflanzenbau und  Sensoren für den Stall – ab sofort können bayerische Landwirte wieder Anträge für das Förderprogramm BaySL Digital einreichen.

Wo können Landwirte in Bayern Förderanträge für digitale Technologien stellen? 

-> interessierte Landwirte können sich direkt an die BaySL Digital Hotline 0871/95224658 wenden oder an das BaySL - Digital-Postfach: baysldigital@stmelf.bayern.de

Welche Maschinen und Technologien sind im Förderkatalog?

 

Sensoren und digitale Steuerungstechniken im Pflanzenbau

  • Nahinfrarotsensoren (NIR) zur Gülledüngung
  • Stickstoffsensoren (N) zur mineralischen Düngung
  • Drohnengetragene Sensorik und Aktorik zur exakten Pflanzenbestandsanalyse mit Spezialkameras sowie zur Ausbringung von Nützlingen (z. B. Trichogramma); eine zugehörige Trägerdrohne (UAV) ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die Sensorik / Aktorik einschließlich der zugehörigen UAV in betriebsbereitem und flugfähigem Zustand Gegenstand einer gemeinsamen Rechnung ist.

 

  • Digitale Bewässerungsoptimierung durch Bodenfeuchte- und Niederschlagssensorik, digitales Brunnenmonitoring sowie digitale Effizienzsteigerung der Bewässerungssteuerung im Freilandanbau

 

Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik

  • Feldroboter, die automatisch Beikraut bekämpfen, den Bodendruck deutlich reduzieren oder Tätigkeiten durchführen, die ansonsten nur durch Handarbeit erledigt werden können (einschl. Garten- und Weinbau)
  • Vollautomatische Geräte, die zwischen und innerhalb der Pflanzenreihen mechanisch oder thermisch Beikraut bekämpfen
  • Elektronische Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzenreihen mechanisch oder thermisch Beikraut bekämpfen (z.B. Verschieberahmen)
  • Pflanzenschutzgeräte, die Zielpflanzen bzw. -flächen erkennen und nur auf diesen Pflanzenschutzmittel ausbringen (z.B. Ampferspritzen)

 

Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und Verbesserung des Tierwohls

  • Sensorsysteme am Tier (z. B. zur Gesundheitsüberwachung anhand Aktivität/Widerkäuen/Temperatur mittels Pedometer, Sensor am Halsband, Pansenbolus, Ohrmarke mit Sensor; Sensorsysteme zur Früherkennung von Abkalbungen)
  • Mikrofonbasiertes Monitoring (z. B. Systeme zur Hustenüberwachung bei Schweinen)
  • Kamerabasiertes Monitoring (z. B. Geburtsüberwachungssysteme bei Schweinen, BodyCondition-Score-Kamera für Milchviehhaltung; Monitoringsysteme zur Registrierung des Gruppenverhaltens mit Alarmgebung)
  • Kontinuierliche Gewichts- und Gangerfassung (z. B. Digitale Tierwaagen mit mindestens täglicher automatisierter Wiegung mit Software zur Signalisierung größerer Abweichungen; Plattformen zur automatisierten Lahmheitserkennung)
  • Online/Inline Milchinhaltsstoffanalyse (z. B. automatische Analyse von Milchproben unmittelbar am Melkroboter, Überwachung des Energiestoffwechsels, Früherkennung von Ketosen und Euterentzündungen)
  • Tierortungssysteme (z. B. Systeme zur Übermittlung von Standort- und Bewegungsdaten von Weidetieren über GPS-Empfänger und LTE-Modem)

Bauernmilliarde

Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft

Mit der Investitionsförderung können sie sich im Zeitraum vom 11.01.2021 bis 31.12.2024 umwelt- und ressourcenschonende Technik fördern lassen.

 

Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. 

 

Folgende Technik ist förderfähig:

A.   Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

A.1 Düngerausbringung

  1. An Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung, hier: Injektionsgeräte -> mit und ohne Tankwagen 
  2. An Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung: Schleppschuverteiler -> mit und ohne Tankwagen
  3. An Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung, hier: Aufbringungsgeräte gemäß a) und b) jeweils in Verbindung mit Pumpe, Haspel und Schlauchm (Gülle-Verschlauchung) -> jeweils ohne Tankwagen
  4. Ausbringtechnik für angesäuerte flüssige Wirtschaftsdünger
  5. Tankwagen für flüssige Wirtschaftsdünger (nur in Verbindung mit den o.g. Ausbringtechniken) 
  6. Selbstfahrer-Wirtschaftsdünger-Ausbringung mit Ausbringtechnik entsprechend der Anforderungen wie bei a), b), c) oder d) beschrieben
  7. N-Sensoren (am Traktor anzubauend) zur gezielten Applikation von Dünger nach Pflanzen-Bedarf
  8. NIRS-Verfahren (Online-Nährstoffanalytik Gülle und Gärrest) zur vor-Ort-Ermittlung der tatsächlich im Wirtschaftsdünger befindlichen Nährstoffgehalte (Durchflussystem) und damit Beitrag zur bedarfsgerechten Düngung
  9. Förderung pneumatischer Mineral-Düngerstreuer mit Teilbreitenabschaltung in Verbindung mit Applikationskarten und einem Mengenkontrollsystem (Multirate-Dosiersystem) oder Systeme zur Nachkontrolle der Düngerverteilung
  10. Förderung von Scheiben-/Schleuderdüngerstreuern, GPS-gestützt oder mit Sensoren und besonderen Control-Systemen (Sektion-Control-System oder Mengenkontrollsysteme oder Hill-Control-Systeme oder Systeme zur Nachkontrolle der Düngerverteilung)
  11. GPS-Grundausstattung ggf. für , d.h. in Verbindung mit a) - e) und h) -i) -> nachrüstbar, meist aber in Maschinenneukauf integriert 
  12.  Software für o.g. Technik

A.2 Mechanische Unkrautbekämpfung

  1. Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung (mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren) verfügen.
  2. Striegel mit kontrollierter Tiefenführung

A.3 Pflanzenschutz (JKI-Prüfung erforderlich)

  1. Spritz- und Sprühgeräte für den Obst-, Garten- und Weinbau, die nicht angelagerte Spritz-flüssigkeit auffangen und in den Tank zurückfördern und die Abdrift um mindestens 90 % gegenüber herkömmlichen Sprühgeräten verringern können, ohne die Wirksamkeit der Anwendung zu verringern. 
  2. Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung, die entweder Lücken in der Zielfläche erkennen und die Düsen entsprechend abschalten oder die z. B. in Flächenkulturen Unkräuter oder Pilzbefall erkennen und die Düsen entsprechend einschalten.
  3. Feldspritzgeräte mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung, Gestängeführung und automatischer    Innenreinigung 
  4. Feldspritzgeräte mit Umschaltung von Flächen- auf Bandapplikation ohne Umbau sowie Förderung von Umrüstungen/   Umbausätzen für Pflanzenschutzspritzen für diese Düsenausstattung 
  5.  Feldspritzgeräte mit Mehrkammersystemen zur gezielten teilflächenspezifischen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln 
  6. Selbstfahrer-Pflanzenschutzgeräte mit Ausbringtechnik entsprechend der Anforderungen wie bei a), b), c), d) oder e) beschrieben

 

B.    Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit (mobilen) Kleinanlagen

C.    Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern  

Hier finden Sie weitere Informationen, sowie die nächsten Einreichungsfristen für die Anträge:

Förderung Reifendruckregelanlagen

Investitionsförderung für Reifendruckregelanlagen in Deutschland!

 

 

 

Für automatische Reifendruckregelanlagen kann jetzt seit dem 20.06.2021 wieder ein Zuschuss von 30 Prozent beantragt werden!

 

Das teilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit. Seit dem 23.6. ist die Förderung von automatischen Reifendruckregelanlagen aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz wieder möglich.

Allerdings wurden die technischen Anforderungen verschärft: Die Reifendruckregelanlage muss alle Achsen des Fahrzeugs erfassen. Bisher hatte eine Nachrüstung an der Hinterachse genügt. Maschinengemeinschaften und Lohnunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

 

 

 

Aktuell haben in Deutschland ca. 12.000 Landwirte Reifendruckanlagen am Traktor nachgerüstet. Die häufigsten Gründe für eine Investition in solch eine Technologie sind das Ziel der Bodenschonung, Ertragssteigerung, Einsparungen von Treibstoff und natürlich die Verlängerung der Reifenlebensdauer.
Um diese Zahlen zu steigern und auch kleineren Betrieben eine Investition zu ermöglichen gibt es ab 1. November 2020 auch für deutsche Landwirte eine Investitionsförderung für automatische Reifendruckregelanlagen. 

Ähnlich wie die bereits seit längerem verfügbare Förderung in Österreich werden in Deutschland bis zu 30 % der Investitionssumme gefördert.

Die Förderung stammt aus dem Bundes- Energieeffizienzprogramm, um CO2– einzusparen.

Landwirte sind eingeladen Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn zu stellen.

Die BLE bietet auf Ihrer Internetseite www.ble.de mit der Einzelmaßnahme „Förderung der Energieeffizienz und CO2– Einsparung in der Landwirtschaft“ den Zugang zum Antragsformular an.

Weitere Informationen bietet die BLE mit der Telefonnummer: 0228 6845 2934 an.

 

Kontaktieren  Sie uns, gerne senden wir Ihnen ein Angebot!



GreenSeeker

Eine effiziente Düngerausbringung mit Stickstoffsensoren wird im Rahmen des BaySLDigital mit 40 % des Investitionsvolumens gefördert. Informieren Sie sich jetzt über den Einsatz des GreenSeekers auf Ihrem Betrieb.

 

Auch in Baden Württemberg haben Sie die Möglichkeit auf eine Förderung. Weitere Informationen finden Sie hier:



Verschieberahmen

Auch der Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte zur mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfung wird mit einer Investitionsförderung von 40 % unterstützt


Förderung von Drohnen mit Wärmebildkamera in 2022 erneut möglich

Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung gefördert. Die Vergabe erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die in 2021 insgesamt 722 fristwahrende Anträge bearbeitet hat. Die Förderung wird in 2022 fortgesetzt, zunächst in NRW, wie Markus Diekhoff, umwelt- und jagdpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion erklärte. Die zur Förderung in NRW bereitstehenden Mittel betragen dieses Jahr 100.000 Euro.

Derzeit liegen noch keine genauen Details zum diesjährigen Förderprozedere vor. Möglicherweise wird dieser am Ablauf des letzten Jahres ausgerichtet, den wir an dieser Stelle wiedergeben.

 

ACHTUNG: Anträge auf Förderung auch in Bayern kann absofort, aber bis spätestens 01.September 2022 gestellt werden. 

Gefördert werden Drohnen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

 

- Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera

- Mindestflugzeit von 20 Minuten

- Home-Return-Funktion

 Es gibt keinerlei Einschränkungen bei der Förderung von Zubehör für die Drohne.

 

Drohnen dieser Art bekommen Sie auch bei uns! Sprechen Sie uns einfach an.

 

Verantwortlich für die Vergabe ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.