Ihre Fördermöglichkeiten in Deutschland


Digitalbonus Bayern

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, durch IKT-Hard- und Software Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

 

 

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

BaySLDigital

Bis zu 40.000 Euro Förderung in Bayern!
Sonderprogramm Landwirtschaft Digital startet wieder.

Digitale Hacktechnik, Sensoren im Pflanzenbau und  Sensoren für den Stall – ab sofort können bayerische Landwirte wieder Anträge für das Förderprogramm BaySL Digital einreichen.

Wo können Landwirte in Bayern Förderanträge für digitale Technologien stellen? 

-> interessierte Landwirte können sich direkt an die BaySL Digital Hotline 0871/95224658 wenden oder an das BaySL - Digital-Postfach: baysldigital@stmelf.bayern.de

Welche Maschinen und Technologien sind im Förderkatalog?

 

Sensoren und digitale Steuerungstechniken im Pflanzenbau

  • Nahinfrarotsensoren (NIR) zur Gülledüngung
  • Stickstoffsensoren (N) zur mineralischen Düngung
  • Drohnengetragene Sensorik und Aktorik zur exakten Pflanzenbestandsanalyse mit Spezialkameras sowie zur Ausbringung von Nützlingen (z. B. Trichogramma); eine zugehörige Trägerdrohne (UAV) ist nur dann zuwendungsfähig, wenn die Sensorik / Aktorik einschließlich der zugehörigen UAV in betriebsbereitem und flugfähigem Zustand Gegenstand einer gemeinsamen Rechnung ist.

 

  • Digitale Bewässerungsoptimierung durch Bodenfeuchte- und Niederschlagssensorik, digitales Brunnenmonitoring sowie digitale Effizienzsteigerung der Bewässerungssteuerung im Freilandanbau

 

Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik

  • Feldroboter, die automatisch Beikraut bekämpfen, den Bodendruck deutlich reduzieren oder Tätigkeiten durchführen, die ansonsten nur durch Handarbeit erledigt werden können (einschl. Garten- und Weinbau)
  • Vollautomatische Geräte, die zwischen und innerhalb der Pflanzenreihen mechanisch oder thermisch Beikraut bekämpfen
  • Elektronische Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzenreihen mechanisch oder thermisch Beikraut bekämpfen (z.B. Verschieberahmen)
  • Pflanzenschutzgeräte, die Zielpflanzen bzw. -flächen erkennen und nur auf diesen Pflanzenschutzmittel ausbringen (z.B. Ampferspritzen)

 

Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und Verbesserung des Tierwohls

  • Sensorsysteme am Tier (z. B. zur Gesundheitsüberwachung anhand Aktivität/Widerkäuen/Temperatur mittels Pedometer, Sensor am Halsband, Pansenbolus, Ohrmarke mit Sensor; Sensorsysteme zur Früherkennung von Abkalbungen)
  • Mikrofonbasiertes Monitoring (z. B. Systeme zur Hustenüberwachung bei Schweinen)
  • Kamerabasiertes Monitoring (z. B. Geburtsüberwachungssysteme bei Schweinen, BodyCondition-Score-Kamera für Milchviehhaltung; Monitoringsysteme zur Registrierung des Gruppenverhaltens mit Alarmgebung)
  • Kontinuierliche Gewichts- und Gangerfassung (z. B. Digitale Tierwaagen mit mindestens täglicher automatisierter Wiegung mit Software zur Signalisierung größerer Abweichungen; Plattformen zur automatisierten Lahmheitserkennung)
  • Online/Inline Milchinhaltsstoffanalyse (z. B. automatische Analyse von Milchproben unmittelbar am Melkroboter, Überwachung des Energiestoffwechsels, Früherkennung von Ketosen und Euterentzündungen)
  • Tierortungssysteme (z. B. Systeme zur Übermittlung von Standort- und Bewegungsdaten von Weidetieren über GPS-Empfänger und LTE-Modem)

Bauernmilliarde - aktuell ausgesetzt -

Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft

+++Aktuell ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt worden. Aus diesem Grunde werden aktuell keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft ausgestellt+++

Mit der Investitionsförderung können sie sich im Zeitraum vom 11.01.2021 bis 31.12.2024 umwelt- und ressourcenschonende Technik fördern lassen.

 

Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. 

 

Folgende Technik ist förderfähig:

A.   Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

A.1 Düngerausbringung

  1. An Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung, hier: Injektionsgeräte -> mit und ohne Tankwagen 
  2. An Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung: Schleppschuverteiler -> mit und ohne Tankwagen
  3. An Tankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung, hier: Aufbringungsgeräte gemäß a) und b) jeweils in Verbindung mit Pumpe, Haspel und Schlauchm (Gülle-Verschlauchung) -> jeweils ohne Tankwagen
  4. Ausbringtechnik für angesäuerte flüssige Wirtschaftsdünger
  5. Tankwagen für flüssige Wirtschaftsdünger (nur in Verbindung mit den o.g. Ausbringtechniken) 
  6. Selbstfahrer-Wirtschaftsdünger-Ausbringung mit Ausbringtechnik entsprechend der Anforderungen wie bei a), b), c) oder d) beschrieben
  7. N-Sensoren (am Traktor anzubauend) zur gezielten Applikation von Dünger nach Pflanzen-Bedarf
  8. NIRS-Verfahren (Online-Nährstoffanalytik Gülle und Gärrest) zur vor-Ort-Ermittlung der tatsächlich im Wirtschaftsdünger befindlichen Nährstoffgehalte (Durchflussystem) und damit Beitrag zur bedarfsgerechten Düngung
  9. Förderung pneumatischer Mineral-Düngerstreuer mit Teilbreitenabschaltung in Verbindung mit Applikationskarten und einem Mengenkontrollsystem (Multirate-Dosiersystem) oder Systeme zur Nachkontrolle der Düngerverteilung
  10. Förderung von Scheiben-/Schleuderdüngerstreuern, GPS-gestützt oder mit Sensoren und besonderen Control-Systemen (Sektion-Control-System oder Mengenkontrollsysteme oder Hill-Control-Systeme oder Systeme zur Nachkontrolle der Düngerverteilung)
  11. GPS-Grundausstattung ggf. für , d.h. in Verbindung mit a) - e) und h) -i) -> nachrüstbar, meist aber in Maschinenneukauf integriert 
  12.  Software für o.g. Technik

A.2 Mechanische Unkrautbekämpfung

  1. Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung (mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren) verfügen.
  2. Striegel mit kontrollierter Tiefenführung

A.3 Pflanzenschutz (JKI-Prüfung erforderlich)

  1. Spritz- und Sprühgeräte für den Obst-, Garten- und Weinbau, die nicht angelagerte Spritz-flüssigkeit auffangen und in den Tank zurückfördern und die Abdrift um mindestens 90 % gegenüber herkömmlichen Sprühgeräten verringern können, ohne die Wirksamkeit der Anwendung zu verringern. 
  2. Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung, die entweder Lücken in der Zielfläche erkennen und die Düsen entsprechend abschalten oder die z. B. in Flächenkulturen Unkräuter oder Pilzbefall erkennen und die Düsen entsprechend einschalten.
  3. Feldspritzgeräte mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenschaltung, Gestängeführung und automatischer    Innenreinigung 
  4. Feldspritzgeräte mit Umschaltung von Flächen- auf Bandapplikation ohne Umbau sowie Förderung von Umrüstungen/   Umbausätzen für Pflanzenschutzspritzen für diese Düsenausstattung 
  5.  Feldspritzgeräte mit Mehrkammersystemen zur gezielten teilflächenspezifischen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln 
  6. Selbstfahrer-Pflanzenschutzgeräte mit Ausbringtechnik entsprechend der Anforderungen wie bei a), b), c), d) oder e) beschrieben

 

B.    Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit (mobilen) Kleinanlagen

C.    Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern  

Hier finden Sie weitere Informationen, sowie die nächsten Einreichungsfristen für die Anträge:

Bundesprogramm Energieeffizienz

+++Aktuell ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt worden. Aus diesem Grunde werden aktuell keine neuen Bewilligungen im Bundesprogramm Energieeffizienz ausgestellt+++

Förderung von Reifendruckregelanlagen


Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren.

Das Bundesprogramm Energieeffizienz umfasst die beiden Richtlinien Teil A und Teil B, die sich an unterschiedliche antragberechtigte Akteure aus Landwirtschaft und Gartenbau richten.

 

 

  1. Teil A richtet sich an landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Primärproduktion, Erzeugergruppen, Organisationen und Verbünde sowie Forschungseinrichtungen die eine Beihilfe für Ihre Projekte beantragen möchten.
  2. Teil B richtet sich an landwirtschaftliche KMU, Verbünde von landwirtschaftlichen KMU, Lohnunternehmen oder Maschinenringe die eine Beihilfe für Ihre Projekte beantragen möchten.

 



GreenSeeker

Eine effiziente Düngerausbringung mit Stickstoffsensoren wird im Rahmen des BaySLDigital mit 40 % des Investitionsvolumens gefördert. Informieren Sie sich jetzt über den Einsatz des GreenSeekers auf Ihrem Betrieb.

 

Auch in Baden Württemberg haben Sie die Möglichkeit auf eine Förderung. Weitere Informationen finden Sie hier:



Verschieberahmen

Auch der Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte zur mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfung wird mit einer Investitionsförderung von 40 % unterstützt